Anpassung der Verordnung zur Arbeitszeiterfassung
Am 1.1.2016 tritt die neue Verordnung zur Arbeitszeiterfassung in Kraft, welche für wahrscheinlich viele Betriebe Neuerungen bringt.
Als erstes die formale Betrachtung. Das Gesetz an sich wird nicht geändert, sondern lediglich die dazugehörende Verordnung. Bundesrat Johann Schneider-Ammann liess Anfang November verlauten, dass die erfolgten Anpassungen das maximal Mögliche innerhalb des bestehenden Gesetzes seien. Weitergehende Lockerungen wären somit nur bei einer Gesetzesrevision möglich. Inhaltlich wurde die Verordnung nun weiter konkretisiert. Nebst den bereits bekannten Auflagen zum gänzlichen Verzicht auf die Zeiterfassung (Minimum CHF 120‘000 Jahreslohn, mehrheitlich freie Arbeitszeiteinteilung, Vereinbarung in einem GAV) wurde nun auch die Auflagen in der zweiten Kategorie ausformuliert. Arbeitnehmer (unabhängig vom Lohn), welche ihre Arbeitszeit zu mindestens 25% frei einteilen können, müssen künftig nur noch die Gesamtarbeitszeit eines Tages erfassen. D.h. konkret, dass jene Arbeitnehmer nicht mehr ihre Arbeitszeit bspw. von 08:00 – 12:30 und 13:45 – 17:15, sondern nur noch zusammengefasst als 8h aufschreiben müssen (in iReport kann man schon heute auswählen, dass nur die Dauer angeben wird, was allerdings rechtlich gesehen nur Topkader vorbehalten war). Unklar ist, wie genau die freie Arbeitszeiteinteilung definiert wird und ob damit nicht einfach alle diejenigen fallen, welche Gleitzeit arbeiten. Wenn dies der Fall wäre, würde es wohl sehr viele Arbeitnehmer abdecken.
Obwohl eine Lockerung, so beinhaltet die neue Verordnung auch einen neuen Bürokratieschub. Insbesondere der gänzliche Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung bedeutet für „Interessenten“ einen beträchtlichen Startaufwand. Denn entweder muss der GAV angepasst (sprich nachverhandelt) werden oder wenn dieser insgesamt fehlt, so muss einer erstellt werden (als Alternative bietet sich auch ein Anschluss an einen bestehenden an). Somit sind die Wirtschaftsliberalisierer im neuen Parlament auf den Plan gerufen worden. Die Wirtschaftskommission des Ständerates hat sich schon für eine Gesetzesrevision ausgesprochen. Und auch in der Grossen Kammer wird die Forderung nach einer weiteren Liberalisierung des Arbeitsgesetzes nicht auf taube Ohren stossen. Schliesslich kann man durchaus argumentieren, dass in einem Land ohne die rigorose Pflicht zur Zeiterfassung wie bspw. Grossbritannien keine gesellschaftlichen Auflösungserscheinungen vorzufinden sind mit lauter „Arbeitszombies“.
Und wenn eine Gesetzesrevision tatsächlich stattfinden sollte, so müsste auch die Frage erlaubt sein, warum man zuerst Monate oder gar Jahre mit der Anpassung der Verordnung verbringen musste anstatt Nägel mit Köpfen zu machen und die Gesetzgebung der Realität anzupassen.